Weitere hilfreiche Hinweise zu Thema Erben und Vererben finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: BMJV Erben und Vererben
Lebzeitige Schenkungen und Übertragungen von Vermögen
Für eine lebzeitige Zuwendung können gute Gründe sprechen:
- Eltern möchten Ihre Kinder bei dem Start in den Beruf oder die Familiengründung mit einer Schenkung unterstützten;
- Schenkungen von Eltern an die Kinder zum Zwecke des Erwerbs eines Familienheims;
- Regelung der Nachfolge in einem Familienunternehmen noch zu Lebzeiten des Inhabers;
- der Vermögensübergang zwischen den Generationen soll steuerlich günstig gestaltet werden;
- Vermeidung von Familienstreitigkeiten nach dem Erbfall.